Discussion of documents
Wir Unterstützen Sie

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Sie wünschen sich eine Beratung für das Thema Patientenverfügung, unsere Mittarbeiter*innen helfen Ihnen gerne weiter, denn jetzt ist der richtige Zeitpunkt.

Was wir bieten

Telefonische Beratung

Telefonische Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter

Beratung zu Hause

Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen

Beratung im Büro

1:1 Beratung durch ehrenamtliche Mitarbeiter.

Wie melde ich mich für eine Beratung an?

Schritt 1

Bei Interesse an einer Beratung können Sie sich unter der folgenden Nummer melden: Telefon: 0151-57425733

Oder melden sie sich unter der Mailadresse: info@hospiz-rheinstetten.de

Auch können Sie unser Kontaktformular nutzen.

Natürlich können sie auch direkt zu uns ins Büro kommen:

Adresse: Karlsruher Str. 44, 76287 Rheinstetten

Öffnungszeiten: Mittwoch: 16:30 – 18:30 Uhr und Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr

Schritt 2

Falls Sie sich für die Kontaktierung per E-Mail entschieden haben, werden Sie durch unsere hauptamtlichen Mitarbeiter*innen zurückkontaktiert. Bitte geben Sie daher in der E-Mail ihre Telefonnummer gleich mit an.

Schritt 3

Nach der Kontaktaufnahme wird ein Beratungstermin vereinbart.

Oder sie kommen zu unseren Öffnungszeiten direkt für eine Beratung in unser Büro. Wenn unsere Hauptamtlichen Mittarbeiter*innen Zeit für Sie haben erfolgt direkt ein Beratungsgespräch.

Schritt 4

In der Beratung können Sie durch eine Patientenverfügung rechtzeitig Ihre Wünsche festlegen und bestimmen, wer Sie in Ihren Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und der damit verbundenen vermögensrechtlichen Angelegenheiten vertreten soll.

Legen Sie Ihre Behandlungswünsche für den Fall fest, dass Sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können.

Kontakt

Über dieses Kontaktformular können Sie uns jederzeit erreichen.

FAQ

Hier sind noch ein paar der meistgestellten Fragen beantwortet:

Nein, die Beratung ist für Sie komplett kostenfrei.

Die Beratung ist für jede und jede Volljährige*n sinnvoll, da diese auch im Falle eines Unfalls greift, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind eigene Entscheidungen zu treffen.

Änderungen in der eigenen Patientenverfügung sind zu jeder Zeit anpassbar.